
Buchhalter erfassen Geschäftsvorfälle und führen die Geschäftsbücher einer Unternehmung. Buchhalter sind überwiegend als kaufmännische Angestellte tätig.
Daneben gibt es auch selbständige Buchhalter. Die Oberfinanzdirektion Hannover hat ein Merkblatt für selbständige Buchhalter veröffentlicht. Es gibt Auskunft über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Umfang der zulässigen Tätigkeiten und zulässige Werbung.
Es gibt leider kein offizielles Zulassungsverfahren durch die Finanzbehörden. Als Buchhalter im Sinne des § 6 Abs. 3 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz dürfen Personen tätig werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Die Abgrenzung was ein Buchhalter darf und was nur ein Steuerberater darf, ist gesetzlich geregelt. Steuerberatend tätig werden dürfen nur Steuerberater. Hierzu zählt auch das Führen von Büchern sowie die Erstellung von Abschlüssen. Wenn Sie als Buchhalter einen Steuerberater zur Zusammenarbeit suchen, dann nehmen Sie bitte per Email mit uns Kontakt auf.
Es gibt im Bereich der selbstständigen Buchführungshilfe zwei Ausnahmen:
1. Mechanische Arbeiten und
2. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch zugelassene Buchhalter erbracht werden.
Wir bieten eine Buchhaltungssoftware für Buchhalter an, die Ihnen die Arbeit wesentlich erleichtert und effizienter macht.